Außergerichtliche Konfliktlösung durch Moderation oder Mediation sowie anderer Verfahren bei
Konflikte im Wirtschaftsbereich sind mannigfaltig. Eine Lösung dieser ist dabei immer das Ziel, da eine weitere Zusammenarbeit notwendig ist.
Es bestehen Verträge, die auf mindestens einer Seite weitere Rechte oder Pflichten hervorrufen. Zudem möchte mindestens eine Partei den entstandenen Schaden minimieren und weiteren vermeiden.
Bei der Auswahl der Konfliktlösung stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.
Im wirtschaftlichen Kontext werden gerne strukturierte Verfahren ausgewählt, welche einer klaren und berechenbaren Vorgehensweise folgen.
Da die Konflikte zumeist sehr fachspezifisch und/oder technisch sind, kann es hilfreich sein, einen Sachverständigen mit Spezialwissen auf diesem Themengebiet hinzuzuziehen, da er neutral und unabhängig ist.
Der Berater oder Sachverständige ist zumeist Anlaufstelle für Anfragen in Bezug auf technische Fragestellungen, technologische Konflikte, Vertragsstreitigkeiten und Problemstellungen in Betrieben. Der Sachverständige kann zusammen mit dem Kunden die Fragestellung konkretisieren und den Konflikt sodann aufschlüsseln.
Im Vorgespräch wird gemeinsam erarbeitet, welcher der weiterführenden Wege zur Konfliktbeilegung am sinnvollsten erscheint.
In allen Fällen kann auf Wunsch und in Abstimmung sowohl eine Beratung, eine Gutachtenerstellung, moderierte Verhandlung, Mediation oder eventuell auch ein Schieds- bzw. Gerichtsverfahren folgen.
Bei Lösungsmöglichkeiten ohne „Entscheidung durch Dritte“, welche „vorwärtsgewand“ bzw. in Betrachtung der gemeinsamen Zukunft erfolgen, unterscheidet man zwischen einer moderierten Verhandlung und einer Wirtschafts-Mediation.
Moderation ist ein unklarer Begriff für verschiedene Methoden, darunter fällt die außergerichtliche Streitbeilegung. Im Rahmen der Moderation kann beispielsweise eine integrative Verhandlung den Parteien die Möglichkeit zur weiteren Wertschöpfung und somit das Erreichen einer „WIN-WIN“-Situation aufzeigen.
Die Moderation kann unter anderem eine Struktur geben, die Konfliktlösungskompetenz der Parteien fördern und somit die Möglichkeit einer schnellen und günstigen (im Vergleich zum Klageweg) Lösungsfindung darstellen. Es gibt dabei kein Ziel oder Ergebnis als Vorgabe. Das Verfahren bzw. diese Verhandlung wird nur mit einfachen selbst aufgestellten bzw. individuell verhandelten „Regeln“ gestaltet und geführt wie z. B. Gesprächsregeln, Redezeiten, Bereitstellen von Räumlichkeiten und Koordination des Termins.
Was leistet die Moderation nicht? Sie kann kein Urteil erwirken oder richtigstellen, keinen Schuldigen benennen und auch nur bedingt Lösungen schaffen oder zukünftiges Vorgehen bestimmen.
Mediation ist ein klar abgegrenztes Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung. Es gibt Seminare, Kurse, sowie eine Zertifizierung. Zudem sind einige Aspekte (in Deutschland) auch im Mediationsgesetz verankert.
Die Wirtschaftsmediation ermöglicht ein strukturiertes Verfahren, eine vorwärtsgewandte Lösungsgestaltung und fördert die Konfliktlösungskompetenz der Beteiligten. Die Mediation ist eine Möglichkeit zur schnellen und kostengünstigen (im Vergleich zum Klageweg) Lösungsfindung. Zudem werden auch Sachverhalte und Bedürfnisse hinterfragt (Zeit nehmen und Zeit geben) wodurch möglicherweise Missverständnisse aufgedeckt werden können. Auch werden die Zeit und ein neutraler Raum zur Verfügung gestellt. Die Beziehungsebene wird ebenso zugelassen, wie auch Einzelgespräche geführt in denen Interessen und Bedürfnisse, sowie andere Alternativen geklärt werden können.
Was leistet die Mediation nicht? Es werden keine Lösungen vorgeschlagen, nicht bewertet und kein Urteil erwirkt bzw. kein Schuldiger benannt.
Zusammenfassend kann man sagen, dass eine außergerichtliche Streitbeilegung zumindest folgende Vorteile aufweist:
Dies gilt beispielsweise auch bei potentiell konfliktreichen Themen wie: