Lars Peuker - außergerichtliche Konfliktlösung



 

außergerichtliche Konfliktlösung durch Moderation & Mediation sowie anderer Verfahren bei:


  • Innerbetrieblichen Konflikten (auch Unternehmensübergaben).
  • Vertragsstreitigkeiten wie Problemen bei einer Inbetriebnahme oder Anlagen-Abnahme.
  • verzögerter Lieferung oder nicht ausreichender Qualität der gelieferten Leistung / Ware.


Konflikte im Wirtschaftsbereich sind mannigfaltig. Eine Lösung dieser ist dabei immer das Ziel, da eine weitere Zusammenarbeit notwendig ist, Verträge bestehen die auf mindestens einer Seite weitere Rechte oder Pflichten hervorrufen, bzw. mindestens eine Partei den entstandenen Schaden oder weiteren entstehenden Schaden minimieren möchte.


 






Bei der Auswahl der Konfliktlösung stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.

Im wirtschaftlichen Kontext werden gerne strukturierte Verfahren ausgewählt, welche einer klaren und berechenbaren Vorgehensweise folgen.


Da die Konflikte aber zumeist sehr fachspezifisch und, oder technisch sind, kann es hilfreich sein eine zumindest fachkundige Person mit der „Vermittlung“ zu beauftragen. Da diese mit der Vermittlung beauftragte Person natürlich neutral und unabhängig sein soll, kommt man denklogischerweise auf einen Sachverständigen dieses Themengebietes.


Der Berater oder Sachverständige ist zumeist Anlaufstelle für Anfragen in Bezug auf technische Fragestellungen, technologische Konflikte, Vertragsstreitigkeiten und Problemstellungen in Betrieben. Der Sachverständige kann zusammen mit dem Kunden die Fragestellung konkretisieren und den Konflikt sodann aufschlüsseln. 


Im Vorgespräch kann dann zusammen erarbeitet werden, welcher der weiterführenden Wege zur Konfliktbeilegung am sinnvollsten erscheint.


In allen Fällen kann auf Wunsch und in Abstimmung sowohl eine Beratung, eine Gutachtenerstellung, moderierte Verhandlung, Mediation oder eventuell auch ein Schieds- / Gerichtsverfahren folgen.


Lösungsmöglichkeiten ohne „Entscheidung durch Dritte“ welche „Vorwärtsgewand“ bzw. in Betrachtung der gemeinsamen Zukunft erfolgen (also nicht das staatliche Gericht): Hier kann grundsätzlich zwischen zwei Möglichkeiten unterschieden werden. Es kann eine moderierte Verhandlung oder eine Wirtschafts-Mediation erfolgen.





Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktlösung


Moderation ist ein unklarer Begriff für verschiedene Methoden, auch zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Im Rahmen der Moderation kann beispielsweise eine integrative Verhandlung den Parteien die Möglichkeit zur weiteren Wertschöpfung und somit das Erreichen einer „WIN-WIN“-Situation aufzeigen.


Die Moderation kann unter anderem eine Struktur geben, die Konfliktlösungskompetenz der Parteien fördern und somit die Möglichkeit einer schnellen und „günstigen“ (im Vergleich zum Klageweg) Lösungsfindung darstellen. Es gibt dabei kein Ziel oder Ergebnis als Vorgabe. Das Verfahren bzw. diese Verhandlung wird nur mit einfachen selbst aufgestellten bzw. individuell verhandelten „Regeln“ gestaltet und geführt wie z.B. Gesprächsregeln, Redezeiten, Bereitstellen von Räumlichkeiten und Koordination des Termins.


Was leistet die Moderation nicht? Sie kann kein Urteil erwirken oder richtigstellen, keinen Schuldigen benennen und auch nur bedingt Lösungen schaffen oder zukünftiges Vorgehen bestimmen.


Mediation ist ein klar abgegrenztes Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung. Es gibt Seminare, Kurse sowie eine Zertifizierung. Zudem sind einige Aspekte (in Deutschland) auch im Mediationsgesetz verankert.


Die Wirtschaftsmediation ermöglicht ein strukturiertes Verfahren, eine vorwärtsgewandte Lösungsgestaltung, sowie wird die Konfliktlösungskompetenz der Beteiligten gefördert. Die Mediation ist eine Möglichkeit zur schnellen und kostengünstigen (im Vergleich zum Klageweg) Lösungsfindung. Zudem werden auch Sachverhalte und Bedürfnisse hinterfragt (Zeit nehmen und Zeit geben) wodurch möglicherweise Missverständnisse aufgedeckt werden können. Auch werden die Zeit und ein neutraler Raum zur Verfügung gestellt. Die Beziehungsebene wird ebenso zugelassen wie auch Einzelgespräche geführt in denen Interessen und Bedürfnisse, sowie andere Alternativen, geklärt werden können.


Was leistet die Mediation nicht? Es werden keine Lösungen vorgeschlagen, nicht bewertet und kein Urteil erwirkt bzw. kein Schuldiger benannt. 



Zusammenfassend kann man sagen, dass eine außergerichtliche Streitbeilegung zumindest folgende Vorteile aufweist:


  • Es handelt sich um ein freiwilliges Verfahren
  • Sie ist schnell (1 bis 3 Tage, binnen weniger Wochen)
  • Kostengünstig (im Vergleich zu dem möglichen Schaden sowie zum Gerichtsverfahren)
  • unter Ausschluss der Öffentlichkeit sowie ohne Schädigung der Geschäftsbeziehung
  • Ort, Zeit und Rahmen sind frei wählbar
  • strukturiert und planbar
  • Entscheidung bleibt bei den Parteien (eigenverantwortlich und selbstbestimmt)
  • Zukunftsorientiert
  • Die Erreichung einer Win-Win-Situation ist möglich
  • Eine fachlich Korrekte und nachhaltige Lösung kann erreicht werden.
  • Sie kann bindend sein und wird gerichtlich anerkannt
  • Während dem Verfahren können Fristen ausgesetzt werden.


Dies gilt beispielsweise auch bei potentiell konfliktreichen Themen wie


  • Unternehmensübergabe (Verkauf / Ausgliederung) 
  • Übergabe an die nächste Generation bei Familienunternehmen 
  • Übernahme eines Unternehmens (Zukauf / Integration)
  • Existenzgründung
 
 
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